Streckenordnung

– Mit der Unterschrift bei der Anmeldung wird das Einhalten folgender Regeln bestätigt.
– Bei nicht Einhalten der Regeln darf die Streckenaufsicht ein Streckenverbot erteilen.
– Die Benutzung der Anlage ist nur nach persönlicher, schriftlicher Anmeldung im Vereinsheim gestattet, das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
– Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich, auf der kompletten Anlage haften Eltern für ihre Kinder.
– Mit seiner Unterschrift verzichtet der Trainingsteilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter auf jegliche Ansprüche gegenüber dem MSC Waldkappel-Breitau und seinen Verantwortlichen.
– Jeder Fahrer muss das bei der Anmeldung erhaltene Bändchen am Handgelenk tragen.
– Bei Unfällen gilt: Unfallort sichern, Streckenaufsicht informieren, Hilfe rufen, Erste Hilfe leisten, Fahrbetrieb einstellen.
– Feuerlöscher und Erste Hilfe Ausstattung befinden sich im Start-Ziel Gebäude oder im Vereinsheim.
– Es ist eine mind. 1×1 Meter Benzinfeste Matte unter das Fahrzeug zu legen und sich an die geltenden Umweltschutzbestimmungen zu halten.
– Es ist strengsten verboten, den Innenraum der MX-Strecke zu betreten oder zu befahren. Hier wächst unter Schutz stehender Magerrasen.
– Auf der gesamten Anlage gilt: Schritttempo fahren, Waschen der Fahrzeuge verboten, Tanken nur über Benzinfesten Matten.
– Die Strecke darf nur zu den festgelegten Zeiten befahren werden. Außerhalb der offiziellen Fahrzeiten, auch in den Pausen gilt: Motoren = AUS
– Die Strecke darf nur an den gekennzeichneten Stellen befahren und verlassen werden, an die vorgegebene Fahrtrichtung ist sich zu halten.
– Das Fahren ist nur mit der im Motocross-Sport üblichen Schutzbekleidung gestattet.
– Das Motorsportfahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden, um Eigen- und Fremdgefährdung auszuschließen.
– Der Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen, Schlamm von dem Motorrad ist auf der Strecke zu entsorgen.
– Begleitpersonen dürfen sich nur an sicheren und von den Fahrern gut einsehbaren Stellen außerhalb der Strecke aufhalten.
– Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.
– Der MSC Waldkappel-Breitau darf Fotoaufnahmen der Fahrer anfertigen, welche veröffentlicht werden können.

Kinderstrecke

– Die oben genannten Regeln gelten auch für die Kinderstrecke.
– Die Anlage darf nur von Motorsportfahrzeugen bis 65ccm (2-Takt) bzw. 80ccm (4-Takt) befahren werden.
– Es dürfen maximal 8 Fahrer gleichzeitig die Stecke befahren.
– Das Befahren der Kinderstrecke ist ausschließlich in Anwesenheit der Aufsichtsperson erlaubt.
– Das Befahren der Wiesenfläche sowie der Aschenbahn ist nur absoluten Fahranfängern erlaubt, die Aufsichtsperson begleitet den Fahrer und hat die Abreißleine griffbereit.
– Die Motorsportfahrzeuge müssen grundsätzlich über eine funktionstüchtige Abreißleine verfügen.
– Das Tanken ist auf der Kinderstrecke nicht erlaubt und muss im Fahrerlager durchgeführt werden.
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